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22. 05. 2004 - Idiotische Schächterlaubnis

Betäubung nach dem Schächtschnitt

Die Koalitionspartner ÖVP und FPÖ hatten sich bereits geeinigt gehabt, dass das Schächten im neuen österreichischen bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz nicht erlaubt werden soll. Vor allem die Freiheitlichen hatten groß angekündigt, dass sie zu einem Entblutenbringen von Tieren ohne vorherige Betäubung nicht zustimmen werden.

Den Tieren in den Rücken gefallen
Es waren angebliche Tierschützer, die diese barbarische Tierquälerei relativierten. So kritisierte Helmut Pechlaner, Direktor des Tiergartens Schönbrunn, die Haltung der FPÖ und meinte, beim Schächten gehe es weniger um "eine Frage des Tierschutzes", weil es "hier ja nur um wenige Rinder und Schafe" gehe und es in Österreich ganz andere Tierquälereien gäbe (profil 9 vom 23. Februar 2004; Seite 16). Nur wenige Tierschützer hatten aus Angst, als antisemitisch, ausländerfeindlich oder rechtsradikal zu erscheinen, den Mut, öffentlich gegen das Schächten Stellung zu nehmen. In einem zivilisierten Land müsste das Leiden jedes einzelnen Tieres, das wegen der Schächterlaubnis zu Tode gequält wird, als unerträglich empfunden werden!

Verrat an den Tieren
Kein Verständnis für die Befürworter des Schächtverbots hatte der Chef des Vereins gegen Tierfabriken, Martin Balluch: "Mit dem Thema Schächten muss man sehr vorsichtig umgehen", meinte er. "Wenn man, wie wir, täglich auf der Straße ist, dann spürt man deutlich, wer sich gegen das Schächten aufregt: Das hat viel mit Fremdenfeindlichkeit zu tun." Das heiße nicht, dass er gegen ein Schächtverbot sei. Allerdings sieht er das "post-cut stunning" als möglichen Kompromiss an. (Die Presse 19.04.2004).
Da sich der ansonsten als radikaler Fanatiker verschrieene Tierrechtler Balluch im Interview mit Dr. Thomas Hartl von der Presse für den Kompromiss des Betäubens nach dem Aufschneiden des Halses ausgesprochen hat, haben es die zum Schächten bestimmten Tiere nun solchen "Tierschützern" zu verdanken, dass sie, statt wie von den Freiheitlichen ursprünglich gefordert, vor dem Schächtschnitt erst DANACH betäubt werden und sie nun das schmerzhafte Durchschneiden der Halsschlagadern sowie der Speise- und Luftröhre bei vollem Bewusstsein miterleben müssen. Tierschützer, die sich konsequent gegen das Schächten einsetzen und damit den politischen Vorgaben des VgT nicht entsprachen, hat Balluch als "unwichtige Kasperln" verunglimpft.

Idiotische Vorschrift
Das Betäuben der Tiere nach dem Schächtschnitt ist so idiotisch, als würden Menschen bei Operationen erst nach dem chirurgischen Eingriff in Narkose versetzt! Wie auf unserer Videodokumentation Betäubungsloses Schächten und Schlachten zu sehen ist, geraten die Rinder bereits in Panik, wenn sie zum Schächten in der Weinbergschen Maschine hydraulisch festgehalten und auf den Rücken gedreht werden. Der Hals wird ihnen zurückgespannt, damit das religiöse Ritual des Schächtens an den völlig wehrlos gemachten Tieren vollzogen werden kann.

Nachträgliche Betäubung als zusätzliche Tierquälerei
Unmittelbar nach dem Schächtschnitt bäumen sich die gequälten Tiere unter unsagbaren Schmerzen auf und versuchen verzweifelt, sich aus dieser Foltervorrichtung zu befreien. Das Tier auf der Video-Dokumentation versucht, mit all seiner Kraft und in Todesangst zu fliehen und es gelingt ihm dabei ein Bein durch die Öffnung zu strecken, aus dem der zu Tode verletzte Kopf herausragt. Jetzt sollte das Tier durch das von Balluch als Kompromiss vorgeschlagene "post-cut stunning" betäubt werden. Hoffentlich haben sich die Befürworter von diesem nachträglichem Betäuben auch genau überlegt, wie das denn funktionieren soll! In der Praxis werden sich die jüdischen und muslimischen Schlächter hüten, den tödlich verletzten und in Todespanik herumschlagenden Tieren zu nahe zu kommen. Einen Bolzenschussapparat bei den um ihr Leben kämpfenden Tieren sicher anzusetzen, um sie nach dem Kehlschnitt zu betäuben, ist praktisch unmöglich. Auf unserer Videodokumentation Das Brüllen der Rinder beim Geschlachtetwerden ist zu sehen, dass Tiere, die während des Bolzenschussansetzens nur eine kleine Bewegung machen, nicht richtig getroffen und betäubt werden, weil dann der Bolzen nicht die vorgesehene Stelle im Gehirn trifft. So könnte der gesetzlich vorgeschriebene Versuch, die Tiere zu betäuben, nachdem sie vorher schwerst verletzt wurden, noch zu zusätzlicher Tierquälerei und zu einer Gefahr für die schlachtenden Menschen führen!

Nicht überwachbare Vorschrift
Im Schlachthaus gilt es als äußerst problematisch, Tieren, die durch einen Fehlschuss in Panik geraten sind, durch weitere Schüsse mit dem Bolzenschussgerät doch noch den Vorschriften gemäß zu betäuben, da dieser unmittelbar an einer bestimmten Stelle des Kopfes angesetzt werden muss. Unzähligen Tieren, die mit einem Bein schon am Schlachtband hängen und aus der Betäubung wieder aufgewacht sind, müssen ihr langsames Entblutenn unter fürchterlichen Qualen bei vollem Bewusstsein miterleben! Was im Schlachthaus bisher als kaum wiedergutzumachendes Missgeschick galt, soll nun beim Schächten vorsätzlich per Gesetz herbeigeführt werden.
Die Befürworter solch idiotischer Vorschriften sollten erklären, wie deren Einhaltung kontrolliert werden kann.

Videodokumentation
Tierschutz im Unterricht/Erwachsenenbildung: Betäubungsloses Schächten und Schlachten - Bestellung unter www.tierschutz.cc
Das Brüllen der Rinder beim Geschlachtetwerden ist zu sehen unter:
http://www.tierschutz.cc/tiu/index-video.html 
Wie wirkungslos "post-cut stunning" in der Praxis funktionert ist zu sehen unter
http://www.vgt.ch/media/movie32-schaechten.htm

 

Tierschutzdachverbandspräsident Dr. Friedrich Landa Tel.: 00436643434366 

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