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Die Grünen haben die
gestrige Sitzung des Nationalrates dazu ge-nützt, einige
Anträge zum Thema Tierschutz einzubringen:
Entschließungsantrag betreffend Einfuhr- und Handelsverbot für
Robbenprodukte
www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV
/A/A_00149/imfname_145176.pdf
Zuweisung an den Umweltausschuss
Weltweit werden jedes Jahr Hunderttausende Robben getötet. Die
Tiere werden oft nur mangelhaft betäubt und sind bei der Häutung
bei Bewusstsein. |
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Die EU-Kommission hat daher einen Vorschlag für eine
Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnissen vorgelegt. Darin
heißt es: "Ziel dieses Vorschlags für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates ist es, das Inverkehrbringen
von Robbenerzeugnissen und die Einfuhr dieser Erzeugnisse in die
Gemeinschaft sowie ihre Durchfuhr durch und Ausfuhr aus der
Gemeinschaft zu verbieten. Der Handel mit Robbenerzeugnissen wäre
jedoch möglich, soweit bestimmte Bedingungen in Bezug auf die
Methode der Tötung und Häutung der Robben erfüllt sind."
Diese Ausnahmebestimmung lädt jedoch geradezu zur Umgehung des
Handelsverbotes ein. Die Überwachung der Jagd auf den weiten,
unübersichtlichen Eisfeldern in Kanada ist ebenso wenig möglich wie
ein tierschutzgerechtes Töten der Robben in der Hektik der Jagd. In
unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass der Import, die Be-
und Verarbeitung und das Inverkehrbringen von Robbenprodukten in
Österreich wirkungsvoll unterbunden wird und ein gemeinschaftsweit
gültiges Einfuhr- und Handelsverbot mit Produkten aller Robbenarten
ohne Ausnahmebestimmungen festgelegt wird.
Die kommende EU-Wahl muss zum Anlass genommen werden, damit die
Tierschutzstandards in der EU verbessert werden! Dazu haben wir
einen umfassenden Entschließungsantrag eingebracht, der 20 Punkte
umfasst:
Entschließungsantrag betreffend Verbesserung der
EU-Tierschutzstandards
www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00148/imfname_145177.pdf
Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
Ab 1. Jänner 2009 ist die Käfighaltung von Legehennen in Österreich
verboten. Dieses Verbot stellt eine enorme Chance dar, die
KonsumentInnen zum Kauf von tierschonenden österreichischen
Produkten zu bewegen. Eine Kennzeichnungspflicht nach Herkunft und
Haltungsform gibt sowohl den KonsumentInnen die Möglichkeit, sich
für Produkte zu entscheiden, die den Grundsätzen des Tierschutzes
entsprechen.
Entschließungsantrag betreffend Kennzeichnungspflicht für
verarbeitete Eier
www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00137/imfname_145186.pdf
Zuweisung an den Gesundheitsausschuss |