
29. 06. 2004 - Tierschutz in
EU-Verfassung "fest verankert"
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel hatte
versprochen: er werde dafür sorgen, dass der Schutz der Tiere in
die EU-Verfassung Eingang findet. In einer Aussendung vom 5. Mai 2004
hat Dr. Fritz Landa dem österreichischen Kanzler ein starkes Argument
mit auf den Weg gegeben, um seine Regierungschef-Kollegen davon zu überzeugen,
wie wichtig es ist, die Anliegen der EU-Bürger im Verfassungsvorschlag zu
berücksichtigen, um ihre Zustimmung zu erhalten: "Wenn der
Tierschutz nicht in den Verfassungsentwurf aufgenommen wird, werden die
Tierschutzfreunde mit einer Informationskampagne dafür sorgen, dass
eine solch anthropozentrische Verfassung, in der nur die Rechte der
Menschen wichtig genommen werden,...abgelehnt wird. Dadurch könnte eine
Verfassung, die die Anliegen der Bevölkerung nicht berücksichtigt, EU-weit
verhindert werden."
Argumentationshilfe bei den
Verhandlungen zur EU-Verfassung
Genau auf dieser Linie konnte der österreichische
Bundekanzler gegenüber den anderen Regierungschefs argumentieren, um
den Schutz der Tiere in letzter Minute doch noch in die EU-Verfassung zu
bringen. In einem Gastkommentar in der Kronenzeitung vom 27. Juni 2004
schreibt Schüssel unter der Überschrift: "Wozu
brauchen wir eine Europa-Verfassung?" nachdem er
angesprochen hatte, dass es "nicht leicht sein" wird, die
Volksvertreter und die Bürger in den 25 einzelnen EU-Staaten für eine
Zustimmung zur EU-Verfassung zu gewinnen: "Österreich ist es
gelungen, wichtige Punkte in die EU-Verfassung hineinzuverhandeln"
und führt als Beispiel unter anderem an, dass der "Tierschutz fest
verankert" wurde. Wie das allerdings genau formuliert werden und
welche konkreten Auswirkungen, z.B. auch internationale Tiertransporte,
haben soll, führt er nicht aus.
Ein völlig neuer Tierschutz wird möglich
Vom Tierschutz wurde in den letzten Jahren
aufgezeigt*, wie in den Tierfabriken den Tieren bei lebendigem Leib die
Glieder abfaulen, in den Schlachthäusern die Tiere am Fließband wieder
aus der Betäubung aufwachen und ihre Schlachtung bei vollem Bewusstsein
miterleben müssen, wie mit größter Brutalität die Bauern die
Schweinebabys misshandeln und kastrieren, welche Missstände in den
Tierversuchlabors herrschen, die Leiden bei den Tiertransporten und
beim Singvogelfang, wie beim Schächten von Juden und Muslimen die
Tieropfer zu Tode gequält werden usw. Bisher hatten Tiere und
Tierschutz keinen Rechtsstatus. Mit Hilfe der Ombudsmänner, durch die
die Interessen der Tiere vor Gericht einklagbar werden, wird der Schutz
vor allen (den Tieren vom Menschen zugefügten) Qualen, die
wir bisher nur aufzeigen konnten, die Instanzen hinauf bis vor die
Verfassungsgerichte einklagbar, sobald der Tierschutz auch durch die
EU-Verfassung garantiert ist. Bleibt zu hoffen, daß die Formulierung
stark genug sein wird, um auch gegen die sog. "Freiheiten" von
Religion, Kunst und Wissenschaft, die viele der sinnlosen Tierqualen
verursachen, zu bestehen.
EU-Bürger Dr. Friedrich Landa Tel.
0043 66 43 43 43 66
*Dokumentationen der Tierquälereien und
der politischen Arbeit siehe: www.tierschutz.cc
Schächterlaubnis völlig unerträglich
Im Anhang noch zwei Stellungnahmen von
Volksparteichef Mag. Wilhelm Molterer, in der er die Tierquälerei des
Schächtens zu rechtfertigen sucht. Im Regierungs-Entwurf der ÖVP-FPÖ-Koalition
war vorgesehen gewesen, das Schächten ohne Betäubung im neuen
Tierschutzgesetz nicht zu gestatten. Erst nachdem während der
Verhandlungen auch Vertreter der Tierschutzorganisationen (wie der Chef
des Vereins gegen Tierfabriken, M. Balluch) das völlig unakzeptable
Betäuben NACH dem Kehlschnitt für vertretbar erklärt haben, wurde das
tierquälerische "post-cut stunning" im Schlachthof für jüdische
und muslimische Schächtungen legalisiert:
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Original Message -----
From: Molterer,
Mag. Wilhelm
To: 'info@tierschutz.cc'
Sent: Wednesday, March 31, 2004 6:06 PM
Sehr
geehrter Herr Dr. Landa!
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben betreffend das
Bundes-Tierschutzgesetz und das Thema Schächten. Mit dem Entwurf für
ein Bundestierschutzgesetz hat die Volkspartei den entscheidenden
Schritt für den bundesweit einheitlichen Tierschutz in Österreich
gesetzt. Der Entwurf wurde in enger Abstimmung mit den
Tierschutzexperten Univ.-Prof. Dr. Josef Troxler (Veterinärmedizinische
Universität Wien), Univ.-Prof. Dr. Helmut Pechlaner (Tiergarten Schönbrunn)
und Mag. Hermann Gsandtner (MA 60) entwickelt. Die Experten legten auch
eine umfangreiche Diskussionsgrundlage (330 Seiten) für die inhaltliche
Ausgestaltung der Verordnungen gemäß Bundestierschutzgesetz vor. Die
intensive wissenschaftliche Beratung ist eine Novität im österreichischen
Tierschutz und unterstreicht das Ziel der ÖVP, alle Tiere in Österreich
am Stand der Wissenschaft zu schützen.
Schlachten ohne Betäubung wird verboten: Nach dem Vorbild des
Vorarlberger Tierschutzgesetzes ist das Schlachten von Tieren ohne Betäubung
vor dem Blutentzug verboten. Wenn eine Betäubung nicht möglich oder
nicht zumutbar ist, so dürfen dem Tier nicht unnötig Schmerzen,
Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden. Nähere
Bestimmungen über das Schlachten sind durch Verordnung zu regeln.
In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben,
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Mag. Wilhelm Molterer e.h. (Klubobmann)
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Original Message -----
From: Molterer,
Mag. Wilhelm
To: 'info@tierschutz.cc'
Sent: Thursday, June 17, 2004 5:12 PM
Sehr
geehrter Herr Präsident Dr. Landa!
Bezugnehmend auf Ihr Email betreffend das Thema Schächten darf ich
Ihnen folgendes mitteilen:
Die vier Parlamentsfraktionen konnten sich darauf verständigen,
dass das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug grundsätzlich
verboten ist.
Stehen jedoch zwingende religiöse Gebote oder Verbote einer anerkannten
Religionsgesellschaft diesem Verbot entgegen (rituelle Schlachtung), so
ist die Schlachtung so vorzunehmen, dass dem Tier nicht unnötig
Schmerzen Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
Sämtliche Parlamentsfraktionen sind sich einig, dass auch
im Bereich der rituellen Schlachtung Tierschutz auf sehr hohem Niveau
gewährleistet sein muss. Die rituelle Schlachtung darf daher nur unter
sehr restriktiven Voraussetzungen vorgenommen werden.
In
der Hoffnung, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben, verbleibe
ich
mit freundlichen Grüßen
Klubobmann Mag. Wilhelm Molterer e.h.
Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email: office@animal-spirit.at
Web: www.animal-spirit.at
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