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29. 06. 2004 - Tierschutz in EU-Verfassung "fest verankert"

 

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel hatte versprochen: er werde dafür sorgen, dass der Schutz der Tiere in die EU-Verfassung Eingang findet. In einer Aussendung vom 5. Mai 2004 hat Dr. Fritz Landa dem österreichischen Kanzler ein starkes Argument mit auf den Weg gegeben, um seine Regierungschef-Kollegen davon zu überzeugen, wie wichtig es ist, die Anliegen der EU-Bürger im Verfassungsvorschlag zu berücksichtigen, um ihre Zustimmung zu erhalten: "Wenn der Tierschutz nicht in den Verfassungsentwurf aufgenommen wird, werden die Tierschutzfreunde mit einer Informationskampagne dafür sorgen, dass eine solch anthropozentrische Verfassung, in der nur die Rechte der Menschen wichtig genommen werden,...abgelehnt wird. Dadurch könnte eine Verfassung, die die Anliegen der Bevölkerung nicht berücksichtigt, EU-weit verhindert werden."

Argumentationshilfe bei den Verhandlungen zur EU-Verfassung

Genau auf dieser Linie konnte der österreichische Bundekanzler gegenüber den anderen Regierungschefs argumentieren, um den Schutz der Tiere in letzter Minute doch noch in die EU-Verfassung zu bringen. In einem Gastkommentar in der Kronenzeitung vom 27. Juni 2004 schreibt Schüssel unter der Überschrift: "Wozu brauchen wir eine Europa-Verfassung?" nachdem er angesprochen hatte, dass es "nicht leicht sein" wird, die Volksvertreter und die Bürger in den 25 einzelnen EU-Staaten für eine Zustimmung zur EU-Verfassung zu gewinnen: "Österreich ist es gelungen, wichtige Punkte in die EU-Verfassung hineinzuverhandeln" und führt als Beispiel unter anderem an, dass der "Tierschutz fest verankert" wurde. Wie das allerdings genau formuliert werden und welche konkreten Auswirkungen, z.B. auch internationale Tiertransporte, haben soll, führt er nicht aus.

Ein völlig neuer Tierschutz wird möglich

Vom Tierschutz wurde in den letzten Jahren aufgezeigt*, wie in den Tierfabriken den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen, in den Schlachthäusern die Tiere am Fließband wieder aus der Betäubung aufwachen und ihre Schlachtung bei vollem Bewusstsein miterleben müssen, wie mit größter Brutalität die Bauern die Schweinebabys misshandeln und kastrieren, welche Missstände in den Tierversuchlabors herrschen, die Leiden bei den Tiertransporten und beim Singvogelfang, wie beim Schächten von Juden und Muslimen die Tieropfer zu Tode gequält werden usw. Bisher hatten Tiere und Tierschutz keinen Rechtsstatus. Mit Hilfe der Ombudsmänner, durch die die Interessen der Tiere vor Gericht einklagbar werden, wird der Schutz vor allen (den Tieren vom Menschen zugefügten) Qualen, die wir bisher nur aufzeigen konnten, die Instanzen hinauf bis vor die Verfassungsgerichte einklagbar, sobald der Tierschutz auch durch die EU-Verfassung garantiert ist. Bleibt zu hoffen, daß die Formulierung stark genug sein wird, um auch gegen die sog. "Freiheiten" von Religion, Kunst und Wissenschaft, die viele der sinnlosen Tierqualen verursachen, zu bestehen.

EU-Bürger Dr. Friedrich Landa Tel. 0043 66 43 43 43 66

*Dokumentationen der Tierquälereien und der politischen Arbeit siehe: www.tierschutz.cc 

Schächterlaubnis völlig unerträglich

Im Anhang noch zwei Stellungnahmen von Volksparteichef Mag. Wilhelm Molterer, in der er die Tierquälerei des Schächtens zu rechtfertigen sucht. Im Regierungs-Entwurf der ÖVP-FPÖ-Koalition war vorgesehen gewesen, das Schächten ohne Betäubung im neuen Tierschutzgesetz nicht zu gestatten. Erst nachdem während der Verhandlungen auch Vertreter der Tierschutzorganisationen (wie der Chef des Vereins gegen Tierfabriken, M. Balluch) das völlig unakzeptable Betäuben NACH dem Kehlschnitt für vertretbar erklärt haben, wurde das tierquälerische "post-cut stunning" im Schlachthof für jüdische und muslimische Schächtungen legalisiert: 

---- Original Message -----
From: Molterer, Mag. Wilhelm
To: 'info@tierschutz.cc'
Sent: Wednesday, March 31, 2004 6:06 PM

Sehr geehrter Herr Dr. Landa! 
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben betreffend das Bundes-Tierschutzgesetz und das Thema Schächten. Mit dem Entwurf für ein Bundestierschutzgesetz hat die Volkspartei den entscheidenden Schritt für den bundesweit einheitlichen Tierschutz in Österreich gesetzt. Der Entwurf wurde in enger Abstimmung mit den Tierschutzexperten Univ.-Prof. Dr. Josef Troxler (Veterinärmedizinische Universität Wien), Univ.-Prof. Dr. Helmut Pechlaner (Tiergarten Schönbrunn) und Mag. Hermann Gsandtner (MA 60) entwickelt. Die Experten legten auch eine umfangreiche Diskussionsgrundlage (330 Seiten) für die inhaltliche Ausgestaltung der Verordnungen gemäß Bundestierschutzgesetz vor. Die intensive wissenschaftliche Beratung ist eine Novität im österreichischen Tierschutz und unterstreicht das Ziel der ÖVP, alle Tiere in Österreich am Stand der Wissenschaft zu schützen.
Schlachten ohne Betäubung wird verboten: Nach dem Vorbild des Vorarlberger Tierschutzgesetzes ist das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug verboten. Wenn eine Betäubung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, so dürfen dem Tier nicht unnötig Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden. Nähere Bestimmungen über das Schlachten sind durch Verordnung zu regeln. 
In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben, verbleibe ich 
mit freundlichen Grüßen  
Mag. Wilhelm Molterer e.h. (Klubobmann)

----- Original Message -----
From: Molterer, Mag. Wilhelm
To: 'info@tierschutz.cc'
Sent: Thursday, June 17, 2004 5:12 PM

Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Landa! 
Bezugnehmend auf Ihr Email betreffend das Thema Schächten darf ich Ihnen folgendes mitteilen: 
Die vier Parlamentsfraktionen konnten sich darauf verständigen, dass das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug grundsätzlich verboten ist. Stehen jedoch zwingende religiöse Gebote oder Verbote einer anerkannten Religionsgesellschaft diesem Verbot entgegen (rituelle Schlachtung), so ist die Schlachtung so vorzunehmen, dass dem Tier nicht unnötig Schmerzen Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden. 
Sämtliche Parlamentsfraktionen sind sich einig, dass auch im Bereich der rituellen Schlachtung Tierschutz auf sehr hohem Niveau gewährleistet sein muss. Die rituelle Schlachtung darf daher nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen vorgenommen werden. 
In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben, verbleibe ich  
mit freundlichen Grüßen  
Klubobmann Mag. Wilhelm Molterer e.h. 

 

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