
28. 11. 2003: Zahnloser
Tierschutzgesetz-Entwurf der ÖVP verhöhnt Tierschutz-Volksbegehren
Lesen Sie hier
eine fundierte Kritik der Grünen am von der ÖVP präsentierten Entwurf
des vor einem Jahr von Schüssel versprochenen
Bundes-Tierschutzgesetzes. Der schwammige und zahnlose Entwurf ist - wie
erwartet - fast alles schuldig geblieben, was man von einem
Bundestierschutzgesetz erwarten sollte. Insbesondere folgende zentralen
Punkte:
a. strenge und konkrete
Tierhaltungsvorschriften, auch für die
landwirtschaftliche Nutztierhaltung
b. unabhängige Tieranwaltschaft und verbesserte Kontrollsysteme
c. Tierschutzgütesiegel (nach dem Tiergerechtheitsindex)
d. Verbot der Käfighaltung von Legehennen
e. Verbot der privaten Haltung von Wildtieren oder gefährlichen Tieren
f. Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung
g. Übernahme der jeweils strengsten Bestimmungen der Bundesländer.
Dieser Entwurf ist daher leider völlig
inakzeptabel. Zu viele "Gummiparagraphen" regeln
Tierschutzangelegenheiten auf Bundesebene nicht neu, sondern nivellieren
sogar einige bereits erreichte Tierschutzangelegenheiten nach unten (in
5 Bundesländern ist z.B. die Hühnerkäfighaltung bereits verboten)
bzw. gar nicht. In nicht weniger als 17 Verordnungsermächtigungen, an
denen ganze fünf Ministerien mitreden werden, sollen ohne Einbeziehung
des Parlaments und der Öffentlichkeit die Knackpunkte des Tierschutzes,
wie eben die Hühnerbatteriehaltung und andere institutionalisierte Quälereien
in der Nutztierhaltung, offenbar legalisiert bleiben. Der
Landwirtschaftsminister hat somit in sämtlichen, die
Intensivtierhaltung betreffenden Bereichen, de facto ein Vetorecht.
Das 3 Tage vor der letzten NR-Wahl
vollmundig abgegebene Wahlversprechen eines fortschrittlichen, modernen
Bundestierschutzgesetzes in Österreich ist somit offensichtlich nichts
weiter als ein Wahlzuckerl und eine Seifenblase gewesen.
Rückfragehinweis: Dr.
Franz-Joseph Plank, (+43) 0676/7082434
Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
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