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Mäusebussard und Habicht dürfen
nicht per Sonderregelung jagdlichen Interessen geopfert werden!
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In Niederösterreich
wurde per hastig beschlossener Verordnung die Jagd auf 1000
Mäusebussarde und 250 Habichte freigegeben, obwohl diese beiden
Greifvogelarten durch die europäische Vogelschutzrichtlinie
ge-schützt sind. Die als Vorwand dienende Begründung
("vernünftige Nutzung") mit zu schützenden Beute-tieren ist mehr
als fadenscheinig und begründet rein jagdliche Interessen mit
angeblichem "Naturschutz". Spezielle Gefahr: die greifvogelmäßig
meist eher unbedarfte Jägerschaft könnte in der "Hitze des
Gefechtes" neben den häufiger vorkommenden auch ganz seltene
Arten (Rauh-fußbussarde, Falken, Kornweihen, Sperber,
Sumpfohreulen und Milane) vom Himmel holen. |
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Unsere Greifvögel müssen durch die EU-Vogelschutzrichtlinie
vollständig geschützt bleiben!
Protestieren Sie gegen diesen im gesamten EU-Raum beispiellosen
Angriff auf unsere heimischen Greifvögel!
Nähere information und Petition:
http://www.wwf.at/de/menu46/petitionen4/
http://www.birdlife.at/aktuelles.htm
Die Unterschriftenlisten werden im Februar 2009 an den
niederösterreichischen Naturschutzlandesrat DI Josef Plank
übergeben.
Weitere Informationen zur Verordnung siehe
www.wwf.at/de/menu45/artikel1001/
Herzlichen Dank! |