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Morgen, also vom 16.-19. November, beginnt wieder
das alljährliche islamische Opferfest "Kurban Bayrami" bei dem
vermutlich Hunderttausende Schafe und Ziegen zumeist von Laien
ohne Betäubung per Halsschnitt um-gebracht werden. In Österreich
leben ca. 400.000 Menschen islamischen Glaubens (in Deutschland
sind es ca. 3,2 Millionen). Aber auch fast 6 Jahre nach
Inkrafttreten des Bundestier-schutzgesetzes halten sich etliche
von ihnen nicht an das in Österreich bestehende Betäubungsgebot
(§ 32 Abs 3 TSchG) und schlachten Tiere ohne jegliche Betäubung,
obwohl dies anachronistische, grausamste Tier-quälerei darstellt.
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Leider hat der österreichische "Gesetzgeber"
(also die von der Mehrheit gewählten
"Volksvertreter") seinerzeit - wohl aus Feigheit bzw. nicht
nachvollziehbarer "politischer Korrektheit" - eine schwer
kontrollierbare Ausnahmeregelung in dieses generelle Verbot
eingebaut (§ 32 Abs 5 TSchG), wodurch die Betäubung vor dem
Schächtschnitt "auf Grund zwingender religiöser Gebote oder
Verbote einer anerkannten Religionsgemeinschaft"
unterbleiben darf ...
Geschichtliche Grundlage in Stichworten
(Siehe auch
www.pro-jure-animalis.de):
Die Erzählung von der
Beinahe-Opferung Isaaks (Gen 22,1-19 ) durch Abraham oder im Islam
das Gedenken an den Propheten Ibrahim, der bereit war, seinen Sohn
Ismail an Allah zu opfern, ist die Basis für das Opferfest Kurban
Bayrami, dem höchsten sunnitischen Feiertag. Nach islamischem
Glauben ist jeder wirtschaftlich Bessergestellte dazu
verpflichtet, ein Opfer zu bringen. Als Opfertiere dienen Schafe,
Rinder oder Kamele, wobei das zu opfernde Tier gesund sein
muß und ein weibliches Tier und nicht trächtig sein darf.
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Ein Merkmal des Opferfestes ist ferner, daß
gesellschaftliche Vergnügungen organisiert werden. Besonders in
den Städten und Ortschaften islamischer Staaten treffen sich die
Kinder und Jugendlichen an den Stellen, an denen die Opfertiere
geschlachtet werden; diese Orte fungieren zu diesen Zeiten als eine
Art Messegelände, der Tiermord wird zum blutigen Spektakel.
Vorsätzliche Tierquälerei durch Schächten
Um überhaupt eine Vorstellung zu be-kommen, von
welch barbarischer Tierquälerei hier gesprochen wird, bitte
diesen Film von "RespekTiere" anschauen (nichts für schwache
Nerven!).
Dazu Ulrich Dittmann vom Arbeitskreis Tierschutz:
"Betäubungsloses Schächt-Schlach-ten von warmblütigen Wirbeltieren
ist als bewußte und vorsätzliche Tier-quälerei einzustufen, sonst
wäre diese Tötungsart nicht laut Tier-schutzgesetz generell
verboten - und wird eben nur durch diese Aus-nahmegenehmigung nach
§ 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ermöglicht (in Öster-reich eben nach §
32 Abs 5 TierSchG). Dieser Paragraph ist unter der (falschen)
Annahme und der Voraussetzung entstanden, es gäbe Vorschriften
gewisser Religions-gemeinschaften, die eine Betäubung vor dem
Schächten zwingend unter-sagen.
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Daß das nicht der Fall ist, ist heute
allgemeiner Wissensstand - damit hat dieser Gesetzesvorbehalt seinen
Sinn verloren und wäre ersatzlos zu streichen. Aber dafür fehlt
"unseren" Volksvertretern offenbar der Mut, das logische
Denk-vermögen und v. a. das Mitgefühl mit der wehrlosen Kreatur“.
Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank von ANIMAL SPIRIT
ergänzt: "Gerade diese Bestimmung läßt erkennen, wie sinnlos
dieser ganze Paragraph mit seiner Ausnahmeregelung ist. Wer
kontrolliert in der Praxis wirklich, ob die Tiere unmittelbar nach
dem Schächtschnitt auch wirksam betäubt werden, daß sie dann
angeblich nichts mehr spüren? Und ist das in der Praxis überhaupt
realisierbar, ein Tier wirksam zu betäuben, das gerade in extremer
Todeangst und unsäglichen Schmerzen um sich schlägt? Zudem
kontrolliert wohl kein Amts- oder Schlacht-Tierarzt, wieviele
dieser armen Lämmer, Kitze oder Kälber dieser Tage in Hinterhöfen
oder Badezimmern aufgeschlitzt werden - und das sicherlich nicht
von ausgebildeten Schächt-Schlachtern ..."
Wie ausgeführt, ergeben sich im Zusammenhang mit
den verschiedenen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam zahllose
Diskussionen um das Schächten. Während einige religiöse Führer
eine Betäubung vor dem Schächten als durchführbar ansehen, wäre
dieser Vorgang für andere eine Unterdrückung des Islam. Soweit die
offizielle Sprachregelung. Tatsächlich wird aber über den Weg der
Glaubensfreiheit ein Marktsegment bedient, das sich aus dem
üblichen wirtschaftlichen Wettbewerb der Fleischlobby
profitträchtig separieren läßt: Lebensmittelkonzerne wittern einen
neuen Milliardenmarkt und daß sich mit dem religiös geprägten
Konsumverhalten gut verdienen läßt, erkennen allmählich auch
deutsche und österreichische Unternehmen (Stichwort "Halal"-Fleisch).
Kritische Schlußfolgerung zur Religionsfreiheit
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Dr. Gunter Bleibohm von Pro jure animalis: "Es
ist unbestreitbar ein Verbrechen, eine Glaubensvorstellung
dargestellter Art über das Leben und Leiden real existierender
Lebewesen zu stellen, das Recht auf freie Berufsausübung über
Leid, Schmerz und Angst von Tieren zu stellen, die dem Menschen in
seiner Leidens-fähigkeit in nichts nachstehen. |
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Ein Staat, ein Mensch, der Glaubenswelten höher
bewertet als das Leid in der Realität, hat sich moralisch
diskreditiert, tritt alle menschlichen Werte und Wertvorstellungen
in den Dreck des Profits, des eigenen Vorteils - er hat sich zum
moralischen Paria zurückentwickelt. Solange Ehrfurcht vor dem
Leben nur Ehrfurcht vor Menschenleben beinhaltet, ist jeder
Humanismus grotesk und wertlos."
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