
19. 01. 2005 - Islamisches Opferfest vom 20. - 23.
Januar 2005:
Das grausame Schächten geht auch mit neuem Tierschutzgesetz weiter.
Muster-Protestbrief an den Verfassungskonvent zum Kopieren oder
Herunterladen.
Anläßlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes
fordert der Tierschutzverein ANIMAL SPIRIT in Laaben, wenigstens die
minimalen Verbesserungen im neuen Tierschutzgesetz rigoros einzuhalten
und zu kontrollieren. So ist es zwar seit 1. Jänner - entgegen
wiederholter Forderungen von Tierschützern - noch immer erlaubt, für
sogenannte "rituelle Schlachtungen" Tieren bei vollem Bewußtsein den
Hals aufzuschneiden. Laut Gesetz müssen jetzt aber "Tiere unmittelbar
nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden." Ob diese
Bestimmung in der Praxis aber überhaupt realisierbar sein wird, konnte
bislang noch nicht bestätigt werden.
Der Tierschutzlehrer von ANIMAL SPIRIT, Dr. Friedrich
Landa, der so einen Schlachtvorgang selbst miterlebt hat, meint zu
dieser Gesetzesvorschrift: "Das Betäuben der Tiere nach dem
Schächtschnitt ist so idiotisch, als würden Menschen bei Operationen
erst nach dem chirurgischen Eingriff in Narkose versetzt! Wie auf
unserer Videodokumentation "Betäubungsloses Schächten und Schlachten"
(siehe
www.tierschutz.cc/tiu/index-video.html ) zu sehen ist, geraten die
Rinder bereits in Panik, wenn sie zum Schächten in der Weinbergschen
Maschine hydraulisch festgehalten und auf den Rücken gedreht werden. Der
Hals wird ihnen zurückgespannt, damit das religiöse Ritual des
Schächtens an den völlig wehrlos gemachten Tieren vollzogen werden
kann."
Und weiter: "Unmittelbar nach dem Schächtschnitt bäumen
sich die gequälten Tiere unter unsagbaren Schmerzen auf und versuchen
verzweifelt, sich aus dieser Foltervorrichtung zu befreien. Das Tier auf
der Video-Dokumentation versucht, mit all seiner Kraft und in Todesangst
zu fliehen und es gelingt ihm dabei ein Bein durch die Öffnung zu
strecken, aus dem der zu Tode verletzte Kopf herausragt. Jetzt erst soll
das Tier durch das im Gesetz vorgesehene "post-cut stunning" betäubt
werden. Hoffentlich haben sich die Betreiber dieses nachträglichen
Betäubens auch genau überlegt, wie das denn funktionieren soll! In der
Praxis werden sich die jüdischen und muslimischen Schlächter vermutlich
hüten, den tödlich verletzten und in Todespanik herumschlagenden Tieren
zu nahe zu kommen".
Leider hat sich die Politik - wohl aus Angst vor dem
Vorwurf der "Fremdenfeindlichkeit" - wieder nicht zu einem gänzlichen
Verbot des brutalen Schächtens durchringen können, trotz mehrfacher
gegenteiliger Ankündigungen der Regierungspartei FPÖ. "Dabei bestätigen
selbst höchste islamische Geistliche, daß es keine zwingenden religiösen
Vorschriften für das Schlachten ohne vorherige Betäubung gibt. Auch die
jahrelangen Forderungen von Tierschützern, Tieren endlich - ähnlich wie
in Deutschland - Verfassungsrang zuzubilligen, wird im derzeit laufenden
Verfassungskonvent nicht einmal ansatzweise diskutiert", empört sich der
Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann des Vereins ANIMAL SPIRIT.
"Jetzt sind die Politiker aller Parteien im
Verfassungskonvent gefordert", so Dr. Plank weiter, "eine
Verfassungsinitiative voranzutreiben, um Tierschutz in den
Verfassungsrang zu heben und die Interessen der Tiere endlich mit jenen
von Religion, Wissenschaft oder Kunst gleichzustellen. So könnte bei
schweren Tierquälereien nicht mehr die Ausrede herhalten, daß diese im
Namen des Fortschritts, der künstlerischen Freiheit oder angeblicher
religiöser Vorschriften geschehen".
Rückfragehinweis: Dr. Franz-Joseph Plank, 0676/7082434
Animal Spirit
Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112
3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330 Email: office@animal-spirit.at
Web: www.animal-spirit.at
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