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06. 2007
-
Geplante Änderung des Tierschutzgesetzes -
Bitte um Protest-mails an die Regierung!
Im folgenden ein
Muster-Protestbrief an Bundeskanzler Dr. Gusenbauer
(alfred.gusenbauer@bka.gv.at)
sowie an die zuständige "Tierschutz"-Ministerin
Dr. Kdolsky (andrea.kdolsky@bmgfj.gv.at)
betreffend der geplanten (und im Ministerrat bereits beschlossenen)
Veränderung/Verwässerung des österreichischen Tierschutzgesetzes mit
gleichzeitiger de-facto-Entmachtung des Tierschutzrates. Ähnliche
Schreiben bzw. Petitionen werden von fast allen namhaften
österreichischen Tierschutz-Organisationen lanciert.
Am kommenden Mitwoch,
20.6.2007, ab 10.30 Uhr findet vor dem Wiener Parlament eine
organisations-übergreifende Kundgebung gegen die geplante
Gesetzesänderung durch die SPÖVP-Koalition statt. Bitte um rege
Teilnahme.
Sehr geehrte Frau Bundesminister
Dr. Kdolsky,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer,
mit Bestürzung stelle ich fest, daß der von der Regierung vorgelegte
Entwurf für die Änderung des Bundestierschutzgesetzes einen
großen Rückschritt für den Tierschutz darstellt. Der Tierschutzrat,
gesetzlich im Rahmen des 2004 im Allparteienantrag beschlossenen
Bundestierschutzgesetzes einberufen, übt eine für das
Ministerium beratende Tätigkeit aus. Er soll nun offenbar zu einem
zahnlosen Gremium umfunktioniert werden, in dem Vertreter der meisten
Ministerien sitzen, die überhaupt keine Ressortzuständigkeit besitzen
und überwiegend die Agrarlobby, also keinesfalls den
Tierschutz, vertreten.
Der Tierschutzrat soll somit zu
einem Instrument des Gesundheits- und
Landwirtschafts-Ministeriums werden - diese sollen nun bestimmen, wer
im Rat Platz findet; bisher war es jedoch Sache des Verbandes der
österreichischen Tierschutzvereine, einen Vertreter der NGOs zu
entsenden. Still und heimlich werden die “unangenehmen“, weil
kritischen Tierschutzvereine verbannt, Pseudotierschutzvereine
- wie z.B. "Tierschutz macht Schule" - sollen folgen.
Gleichzeitig soll das neue
österreichische Tiertransportgesetz beschlossen werden: dieses sieht
nun zwar eine Transportdauer von 4,5 Stunden vor, was auf den ersten
Blick als Erfolg verbucht werden mag. Blickt man jedoch genauer hin,
erkennt man, daß nach einer Pause von 45 Minuten weitere 4 Stunden
folgen können, macht also zusammen 9,25 Stunden! In dieser Zeitspanne
sind weder Be- noch Entladezeiten enthalten – somit eine massive
Verschlechterung für die ohnehin schon extrem leidgeplagten Tiere!
Zudem werden in "Ausnahmefällen" Transporte mit LKWs erlaubt, die gar
nicht für längere Transporte zugelassen sind – Mißbrauch ist hier
wieder einmal Tür und Tor geöffnet...
Abgesehen davon soll dieses
Gesetz soundso nur für innerösterreichische Transporte gelten, die
himmelschreienden internationalen Langzeit-Tiertransporte, die oft
mehrere Tage unterwegs sind und sehr wohl auch durch Österreich
rollen, sind vom neuen Gesetz in keinster Weise betroffen .
Ich fordere Sie daher auf, den §
42 TSchG (Tierschutzrat, Tierschutzbericht) in seiner ursprünglichen
Form im geltendem Bundestierschutzgesetz zu belassen und
weiters eine maximale Höchstdauer - ohne Ausnahmen (!) - für
Lebendtiertransporte von 4 Stunden im Tiertransportgesetz zu
verankern!
Mit freundlichen Grüßen,
Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email:
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