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Von Wien bis Vorarlberg - im ganzen Land werden in den kommenden Tagen wieder Tausende "Nutz"-Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) aufgrund des 3-tägigen islamischen Opferfestes Kurban Bayram vom 11. bis 13. Februar 2003 grausam geschächtet. Im Klartext heißt das, den Tiere werden ohne jegliche Betäubung, also bei vollem Bewußtsein, die Kehlen durchgeschnitten, bis sie endlich - nach qualvollen Minuten - ausgeblutet sind. Tierschützer versuchen seit Jahren zumindest zu erreichen, daß die Tiere vorher betäubt werden; doch die Situation hat sich wegen eines VfGH-Erkenntnisses bzw. der EU-Gesetzgebung aufgrund der "Höherwertigkeit der Religionsfreiheit" gegenüber den (unterschiedlichen) Landes-Tierschutzgesetzen in den letzten Jahren eher noch verschlechtert.

NÖ: So hat die nö. Landesregierung, ohne Einbindung des Landtages, die Schlacht-Verordnung im NÖ Tierschutzgesetz (wo bis 1997 eine "vollkommene allgemeine Betäubung" vor jeder Schlachtung ausnahmslos vorgeschrieben war) dahingehend "nachgebessert", daß nun "aufgrund bestimmter religiöser Riten besondere Schlachtmethoden angewendet werden" dürfen. So ist jetzt - mangels genauerer Vorschriften - praktisch alles erlaubt, was in den vergangenen Jahren zu unbeschreiblichen Gemetzeln geführt und die Amtstierärzte zum Nichts-Tun veranlaßt hat.

Vorarlberg: Anders im westlichsten Bundesland, hier ist die Schlachtung ohne vorherige Betäubung ausnahmslos verboten: Nachdem vor einem Jahr Tierschützer von "Humanitas" in einem Hohenemser Schlachthof gegen das (rechtswidrige) betäubungslose Schächten von Schafen protestiert haben, gibt es heuer einen Teil-Erfolg: Zwar sollen bei diesem Fest wieder Schafe geschächtet werden, doch soll heuer laut Neuer Vorarlberger Tageszeitung alles geregelt ablaufen, wie Mustafa Pacali, Koordinator vom Austria-Türkischen Bund ankündigt: "Unter der Voraussetzung, daß das Opfertier lebendig bleibt, gibt es keine Bedenken, daß das Opfertier mit entsprechenden Techniken betäubt wird." Zudem sollen die Schächtungen nur in zwei zugelassenen Schlachtbetrieben durchgeführt werden und die Schafe unter Aufsicht des Fleischbeschautierarztes mit einer Elektrozange vorher betäubt werden. Dennoch gibt es laut "Humanitas" auch in Vbg. immer wieder illegale Schächtungen, v.a. wenn Tage davor lebende Schafe heimlich in PKWs verladen und abtransportiert werden.

Wien: Auch das Wr. Tierschutzgesetz sieht Ausnahmen für "zwingende religiöse Gebote" vor. (Anm.: derartige "zwingende" Gebote finden sich allerdings weder im Koran, noch im Talmud!). Ende Jänner 03 wurde durch Dr. Moustafa Eltelby von der Österr.-Ägyptischen Gesellschaft ein Schreiben des Muftis der Republik Ägyptens, Prof. Dr. Ahmed Al-Taieb von der Al-Azhar Universität (Islamische Rechtssprechung) präsentiert, worin es heißt, daß sehr wohl eine Betäubungsmethode vor dem Schächten möglich sei und der Gesetzgebung durch den Koran nicht entgegenstehen würde. Damit wäre sowohl den religiösen Anforderungen (nach den Regeln des islamischen Rechts "Halal") genüge getan, als auch den Tieren im Sinne des Tierschutzes geholfen. Es müßte nur in Gesetzestext und Praxis umgesetzt werden.

Dr. Franz-Joseph Plank von der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT: "Wir fordern von der neuen Regierung eindringlich, daß endlich ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz erlassen wird - wie ja vor den Wahlen von allen vier Parteien versprochen - und daß Tierschutz auch Verfassungsrang erhält wie in Deutschland. Denn dann wäre Tierschutz juristisch endlich gleichwertig mit den Freiheiten von Religion, Kunst oder Wissenschaft, welche bislang jede Form von anachronistischer Tierquälerei legalisiert haben."

Dr. Franz-Joseph Plank


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