
11. bis 13. Februar: Tage des Schächtens
Von Wien bis Vorarlberg - im ganzen Land werden in den
kommenden Tagen wieder Tausende "Nutz"-Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen)
aufgrund des 3-tägigen islamischen Opferfestes Kurban Bayram vom 11.
bis 13. Februar 2003 grausam geschächtet. Im Klartext heißt das, den
Tiere werden ohne jegliche Betäubung, also bei vollem Bewußtsein, die
Kehlen durchgeschnitten, bis sie endlich - nach qualvollen Minuten -
ausgeblutet sind. Tierschützer versuchen seit Jahren zumindest zu erreichen,
daß die Tiere vorher betäubt werden; doch die Situation hat sich wegen
eines VfGH-Erkenntnisses bzw. der EU-Gesetzgebung aufgrund der "Höherwertigkeit
der Religionsfreiheit" gegenüber den (unterschiedlichen) Landes-Tierschutzgesetzen
in den letzten Jahren eher noch verschlechtert.
NÖ: So hat die nö. Landesregierung, ohne Einbindung des
Landtages, die Schlacht-Verordnung im NÖ Tierschutzgesetz (wo bis 1997
eine "vollkommene allgemeine Betäubung" vor jeder Schlachtung ausnahmslos
vorgeschrieben war) dahingehend "nachgebessert", daß nun "aufgrund bestimmter
religiöser Riten besondere Schlachtmethoden angewendet werden" dürfen.
So ist jetzt - mangels genauerer Vorschriften - praktisch alles erlaubt,
was in den vergangenen Jahren zu unbeschreiblichen Gemetzeln geführt
und die Amtstierärzte zum Nichts-Tun veranlaßt hat.
Vorarlberg: Anders im westlichsten Bundesland, hier ist
die Schlachtung ohne vorherige Betäubung ausnahmslos verboten: Nachdem
vor einem Jahr Tierschützer von "Humanitas" in einem Hohenemser Schlachthof
gegen das (rechtswidrige) betäubungslose Schächten von Schafen protestiert
haben, gibt es heuer einen Teil-Erfolg: Zwar sollen bei diesem Fest
wieder Schafe geschächtet werden, doch soll heuer laut Neuer Vorarlberger
Tageszeitung alles geregelt ablaufen, wie Mustafa Pacali, Koordinator
vom Austria-Türkischen Bund ankündigt: "Unter der Voraussetzung, daß
das Opfertier lebendig bleibt, gibt es keine Bedenken, daß das Opfertier
mit entsprechenden Techniken betäubt wird." Zudem sollen die Schächtungen
nur in zwei zugelassenen Schlachtbetrieben durchgeführt werden und die
Schafe unter Aufsicht des Fleischbeschautierarztes mit einer Elektrozange
vorher betäubt werden. Dennoch gibt es laut "Humanitas" auch in Vbg.
immer wieder illegale Schächtungen, v.a. wenn Tage davor lebende Schafe
heimlich in PKWs verladen und abtransportiert werden.
Wien: Auch das Wr. Tierschutzgesetz sieht Ausnahmen für
"zwingende religiöse Gebote" vor. (Anm.: derartige "zwingende" Gebote
finden sich allerdings weder im Koran, noch im Talmud!). Ende Jänner
03 wurde durch Dr. Moustafa Eltelby von der Österr.-Ägyptischen Gesellschaft
ein Schreiben des Muftis der Republik Ägyptens, Prof. Dr. Ahmed Al-Taieb
von der Al-Azhar Universität (Islamische Rechtssprechung) präsentiert,
worin es heißt, daß sehr wohl eine Betäubungsmethode vor dem Schächten
möglich sei und der Gesetzgebung durch den Koran nicht entgegenstehen
würde. Damit wäre sowohl den religiösen Anforderungen (nach den Regeln
des islamischen Rechts "Halal") genüge getan, als auch den Tieren im
Sinne des Tierschutzes geholfen. Es müßte nur in Gesetzestext und Praxis
umgesetzt werden.
Dr. Franz-Joseph Plank von der Tierschutzorganisation
ANIMAL SPIRIT: "Wir fordern von der neuen Regierung eindringlich, daß
endlich ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz erlassen wird - wie
ja vor den Wahlen von allen vier Parteien versprochen - und daß Tierschutz
auch Verfassungsrang erhält wie in Deutschland. Denn dann wäre Tierschutz
juristisch endlich gleichwertig mit den Freiheiten von Religion, Kunst
oder Wissenschaft, welche bislang jede Form von anachronistischer Tierquälerei
legalisiert haben."
Dr. Franz-Joseph Plank
Animal Spirit
Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112
3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
e-mail: office@animal-spirit.at