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16. 03 . 2004 - Schächten ist und bleibt qualvolle, extreme Tierquälerei

Heutiger Ministerrat: Betäubungsloses Schlachten verboten, aber in Verordnung wieder erlaubt

Laut den heutigen Berichten im ORF-Mittagsjournal haben sich die Regierungsparteien auf den leider allzu unzureichenden und vielfach kritisierten Entwurf für ein Bundes - Tierschutzgesetz (BuTSG) geeinigt (weiterhin werden Hühner- und Kaninchen-Käfige erlaubt sein, Vollspaltenböden bei Schweinen und Rindern ohne Einstreu, Schweinekäfige und Anbindehaltung für Rinder, schmerzhafte Eingriffe wie Schwanz- oder Schabelkupieren und Kastration vom Laien ohne Betäubung, etc.).

In dem heute neu erschienenen Entwurf des BuTSG ist zwar in § 32 (2) "das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug verboten", kann aber gleich danach in Abs 4 von der zuständigen Bundesministerin Rauch-Kallat per Verordnung wieder zugelassen werden. Diese Verordnung soll laut Bundeskanzler Schüssel aber erst "gleichzeitig mit der Beschlußfassung im Parlament" veröffentlicht werden. Der Hintergrund für dieses "Katze-im-Sack-Spiel" ist wohl nur darin zu sehen, daß alles beim Alten bleiben wird: Das betäubungslose Schächten ist für Juden und Moslems weiterhin erlaubt. Es hat sich in dieser Frage also offensichtlich wieder die ÖVP gegenüber der FPÖ voll durchgesetzt, die ja immer behauptet hat, das Schächten ausnahmslos verbieten bzw. auch andere Verschärfungen im Gesetz durchsetzen zu wollen.

In der Diskussion zum Schächten, dem Schlachten ohne Betäubung, wird immer wieder vorgegeben, die Tiere würden dabei nicht leiden. Diese Aussage beruht auf völliger Lieblosigkeit und Ignoranz. Die Bevölkerung wird belogen, damit die Tierquälerei des Schächtens im neuen Tierschutzgesetz für Juden und Muslime ausnahmsweise erlaubt bleiben kann, während alle anderen Schlachttiere selbstverständlich weiter betäubt werden müssen, weil es unverantwortlich wäre, sie bei vollem Bewußtsein abzustechen.

Beim Schächten erleiden die Tiere, wie unsere Videodokumentationen für "Tierschutz im Unterricht" zeigen, bei vollem Schmerzempfinden einen unbeschreiblich qualvollen Todeskampf. Die Rinder werden durch eine Vorrichtung fixiert, damit sie in ihrer Todesangst nicht schwer verletzt fliehen können. In der "Weinberger Maschine zum koscheren Schlachten" werden die Tiere - bei vollem Bewußtsein völlig bewegungsunfähig festgehalten - vor dem Schächtschnitt auf den Rücken gedreht, was ihre Panik noch erhöht. Aus der klaffende Schnittwunde am Hals strömt stoßweise Blut, das durch die ebenfalls aufgeschnittene Luftröhre mit einem pfeifend-röchelndem Ton zum Teil mit eingesogen wird. Es viele Minuten lang, bis die geschächteten Tiere durch den Blutverlust das Bewußtsein verlieren oder an ihrem eigenen Blut qualvoll ersticken.

Wenn die ÖVP der Meinung ist, daß das Schächten nicht verboten werden darf, weil das mit der Religionsfreiheit nicht vereinbar ist, dann sollte sie wenigstens dafür sorgen, daß der Schutz der Tiere sowohl in der österreichischen als auch in der EU-Verfassung festgeschrieben wird, damit die tierquälerischen Gebräuche jüdischer und muslimischer Religionsfundamentalisten nicht von unserer Gesetzgebung noch ausdrücklich gutgeheißen werden müssen.

Dr. Friedrich Landa, Dachverbandspräsident oö. Tierschutzorganisationen, 0664/3434366

Rückfragehinweis:  Dr. Franz-Joseph Plank, (+43) 0676/7082434

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Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email: office@animal-spirit.at
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