
16. 03 . 2004 - Schächten ist und
bleibt qualvolle, extreme Tierquälerei
Heutiger Ministerrat: Betäubungsloses
Schlachten verboten, aber in Verordnung wieder erlaubt
Laut den heutigen Berichten im
ORF-Mittagsjournal haben sich die Regierungsparteien auf den leider
allzu unzureichenden und vielfach kritisierten Entwurf für ein Bundes -
Tierschutzgesetz (BuTSG) geeinigt (weiterhin werden Hühner- und
Kaninchen-Käfige erlaubt sein, Vollspaltenböden bei Schweinen und
Rindern ohne Einstreu, Schweinekäfige und Anbindehaltung für Rinder,
schmerzhafte Eingriffe wie Schwanz- oder Schabelkupieren und Kastration
vom Laien ohne Betäubung, etc.).
In dem heute neu erschienenen Entwurf des
BuTSG ist zwar in § 32 (2) "das Schlachten von Tieren ohne Betäubung
vor dem Blutentzug verboten", kann aber gleich danach in Abs 4 von
der zuständigen Bundesministerin Rauch-Kallat per Verordnung wieder
zugelassen werden. Diese Verordnung soll laut Bundeskanzler Schüssel
aber erst "gleichzeitig mit der Beschlußfassung im Parlament"
veröffentlicht werden. Der Hintergrund für dieses "Katze-im-Sack-Spiel"
ist wohl nur darin zu sehen, daß alles beim Alten bleiben wird: Das betäubungslose
Schächten ist für Juden und Moslems weiterhin erlaubt. Es hat sich in
dieser Frage also offensichtlich wieder die ÖVP gegenüber der FPÖ
voll durchgesetzt, die ja immer behauptet hat, das Schächten
ausnahmslos verbieten bzw. auch andere Verschärfungen im Gesetz
durchsetzen zu wollen.
In der Diskussion zum Schächten, dem
Schlachten ohne Betäubung, wird immer wieder vorgegeben, die Tiere würden
dabei nicht leiden. Diese Aussage beruht auf völliger Lieblosigkeit und
Ignoranz. Die Bevölkerung wird belogen, damit die Tierquälerei des Schächtens
im neuen Tierschutzgesetz für Juden und Muslime ausnahmsweise erlaubt
bleiben kann, während alle anderen Schlachttiere selbstverständlich
weiter betäubt werden müssen, weil es unverantwortlich wäre, sie bei
vollem Bewußtsein abzustechen.
Beim Schächten erleiden die Tiere, wie
unsere Videodokumentationen für "Tierschutz im Unterricht"
zeigen, bei vollem Schmerzempfinden einen unbeschreiblich qualvollen
Todeskampf. Die Rinder werden durch eine Vorrichtung fixiert, damit sie
in ihrer Todesangst nicht schwer verletzt fliehen können. In der "Weinberger
Maschine zum koscheren Schlachten" werden die Tiere - bei vollem
Bewußtsein völlig bewegungsunfähig festgehalten - vor dem Schächtschnitt
auf den Rücken gedreht, was ihre Panik noch erhöht. Aus der klaffende
Schnittwunde am Hals strömt stoßweise Blut, das durch die ebenfalls
aufgeschnittene Luftröhre mit einem pfeifend-röchelndem Ton zum Teil
mit eingesogen wird. Es viele Minuten lang, bis die geschächteten Tiere
durch den Blutverlust das Bewußtsein verlieren oder an ihrem eigenen
Blut qualvoll ersticken.
Wenn die ÖVP der Meinung ist, daß das Schächten
nicht verboten werden darf, weil das mit der Religionsfreiheit nicht
vereinbar ist, dann sollte sie wenigstens dafür sorgen, daß der Schutz
der Tiere sowohl in der österreichischen als auch in der EU-Verfassung
festgeschrieben wird, damit die tierquälerischen Gebräuche jüdischer
und muslimischer Religionsfundamentalisten nicht von unserer
Gesetzgebung noch ausdrücklich gutgeheißen werden müssen.
Dr. Friedrich Landa, Dachverbandspräsident
oö. Tierschutzorganisationen, 0664/3434366
Rückfragehinweis: Dr.
Franz-Joseph Plank, (+43) 0676/7082434
Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email: office@animal-spirit.at
Web: www.animal-spirit.at
Spendenkonto: PSK 75.694.953