
27.
12. 2006
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Schlachten ist schrecklich -
betäubungsloses Schächten aber grauenhaft
Islamisches Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" vom 31. 12. 2006
bis 3. 1. 2007
In Österreich leben rund 350.000 Bürger, die sich zum islamischen
Glauben bekennen. Im
ganzen Land werden in den kommenden Tagen wieder Tausende „Nutz-Tiere“
(Rinder, Schafe, Ziegen) aufgrund des 3-tägigen
islamischen
Opferfestes Kurban Bayrami vom 31.12.06 bis 3.1.2007
grausam geschächtet. Im Klartext heißt das, den Tiere werden ohne
Betäubung, also bei vollem Bewußtsein, die Kehlen durchgeschnitten. Erst
NACH diesem Schächt-Schnitt darf das Tier – nach dem österreichischen
Tierschutzgesetz – betäubt werden, das sog. „post-cut-stunning“. Ein
fauler Kompromiß, der tausenden Tieren aus reiner „Tradition“
zusätzliche, sinnlose Todesqualen bereitet.
Fotos copyright Humanitas
Einige Muslime halten sich aber leider nicht einmal an dieses im
Tierschutzgesetz vorgeschriebene Mindest-Gebot, die Tiere wenigstens
unmittelbar nach dem Schächtschnitt zu betäuben und das ausschließlich
in einer bewilligten Schlachtanlage unter Anwesenheit eines Tierarztes.
Viele schlachten Tiere - besonders anläßlich des bevorstehenden Kurban
Bayrami Festes - ohne jegliche Betäubung, oft in „Hinterhöfen“, bei
kleinen Metzgereien oder sogar direkt bei den Landwirten, die diese
offensichtliche Tierquälerei des Geschäfts wegen tolerieren. Ein
harmonisches Zusammenleben mit den hier lebenden Muslimen kann aber nur
gedeihen, wenn solche anachronistischen Tierquälereien unterlassen
werden.
Gänzlich betäubungsloses Schächten von warmblütigen Wirbeltieren ist
aber vorsätzliche Tierquälerei - sonst wäre diese Schlachtungsart nicht
laut Tierschutzgesetz § 32 ausdrücklich verboten. Eine
"In-Ohnmacht-Versetzung" der Tiere, auch VOR dem Schächten, durch
reversible Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen
Religionsautoritäten mittlerweile als absolut religionskonform
angesehen. Solange aber das österreichische Tierschutzgesetz lediglich
das "post-cut stunning" vorschreibt, wird diese - wesentlich
tierschonendere - Methode praktisch nicht angewandt. Die
Tierschutzorganisation
ANIMAL SPIRIT fordert daher die
künftige Bundesregierung auf, das betäubungslose Schlachten von Tieren
in Österreich ausnahmslos zu verbieten und das
Tierschutzgesetz dahingehend zu novellieren.
ANIMAL SPIRIT appelliert zudem an die verantwortlichen Behörden,
besonders beim bevorstehenden Kurban Bayrami Fest auf Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu
achten. Illegal geschächtete Tiere müssen beschlagnahmt und Landwirte,
die Tiere verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, daß diese gesetzwidrig
geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen
Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, müssen strafrechtlich belangt und
mit hohen Geldstrafen belegt werden!
Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von ANIMAL SPIRIT: „Wir
fordern von der neuen Regierung eindringlich, daß Tierschutz endlich
auch Verfassungsrang erhält wie in Deutschland. Denn dann wären die
zahlreichen wichtigen Tierschutzanliegen juristisch gleichwertig mit den
Freiheiten von Religion, Kunst oder Wissenschaft.“
Rückfragehinweis: Dr. Franz-Joseph Plank, ANIMAL SPIRIT (+43)
0676/7082434.
Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
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