Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not

 






Der Verein "Animal Spirit"
Kontakt zu "Animal Spirit"
Gerettete Tiere
Unsere Neunankömmlinge
Tiere in Tierfabriken
Spenden und Patenschaften
Aktuell
Links
Startseite

Animal Spirit

Aktuell



 

03. 08. 2004 - Klage gegen die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshofwegen Singvogelfang im Oö. Salzkammergut

 

Im Juli 1999 hat der "Dachverband der Oö. Tierschutzorganisationen" bei der Europäischen Kommission in Brüssel eine "Beschwerde wegen Verletzung der EU-Vogelschutzrichtlinie" eingebracht. Nun hat die EU-Kommission beschlossen "wegen unkorrekter bzw. unvollständiger Umsetzung" gegen die Republik Österreich Klage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.

In einem Schreiben vom 15. Juli aus Brüssel teilt die EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Direktion A - Kommunikation und Bevölkerungsschutz ENV.A.2 - Implementierung des Gemeinschaftsrechts durch den Abteilungsleiter mit:

"Betreff: Ihre Beschwerde Nr. 99/4836

Sehr geehrter Herr Dr. Landa,

zu der von Ihnen an die Kommission gerichteten Beschwerde Nr. 99/4836 gegen die Republik Österreich betreffend Waldvogelfang im Salzkammergut (OÖ), kann ich Ihnen mitteilen, dass die Kommission am 7. Juli 2004 beschlossen hat, im Verfahren 99/2173, dem Ihre Beschwerde zugeordnet ist, wegen inkorrekter bzw. unvollständiger Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) Klage gegen die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.

Über die Entscheidung im Verfahren vor dem Gerichtshof werden wir Sie unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen
Georges KREMLIS"

Da die oberösterreichischen Landespolitiker von sich aus nicht fähig sind, die völlig unzeitgemäße Tierquälerei des Singvogelfanges im Salzkammergut zu verbieten, muß der Schutz der Tiere nun mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofes durchgesetzt werden. Bei der EU-Kommission sind noch zwei weitere Verfahren anhängig, die vom oö. Tierschutz-Dachverband angestrebt worden waren:

EU-Vertragsverletzungsverfahren Nutztierhaltung und Schlachtung

Das Generalsekretariat der EUROPÄISCHEN KOMMISSION hat dem Tierschutz-Dachverband mitgeteilt, daß die Beschwerde wegen der Mißstände in der Nutztierhaltung und bei der Schlachtung von den Dienststellen der Kommission auf der Grundlage des einschlägigen Gemeinschaftsrechtes unter dem Aktenzeichen 2002/5136, SG(2002) A/9192/2 geprüft und der "Dachverband der oö Tierschutzorganisationen" vom Ergebnis dieser Prüfung und vom Ablauf eines etwaigen Vertragsverletzungsverfahrens unmittelbar unterrichtet wird.

EU-Kommission ermittelt gegen AMA wegen "Güte"siegel

In einem Schreiben vom 23.12.2002 hat der Tierschutz-Dachverband die Europäische Kommission ersucht zu prüfen, ob AMA-"Güte"siegel und "Bauernhofgarantie" gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen. (Siehe www.tierschutz.cc unter: Dachverband, Aussendungen: 3. 12. 2002: AMA-"Güte"siegel soll von EU verboten werden).

Vier Monate später hat die EUROPÄISCHE KOMMISSION, Generaldirektion Landwirtschaft, Direktion H. Wirtschaftsgesetzgebung für die Landwirtschaft, H.2.Wettbewerbsbedingungen auf die "Beschwerde wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts; AMA-Gütesiegel" mit einem Schreiben 13.MAR2003 AGR 07722 reagiert und Dr. Friedrich Landa vom Tierschutz-Dachverband mitgeteilt, es werde ermittelt, inwieweit "das AMA-Gütesiegel nur für Produkte vergeben werden kann, die aus Österreich stammen, und damit Qualität und Herkunft auf eine Weise verknüpft, die gegen das Gemeinschaftsrecht" verstößt und untersucht, "ob durch die staatlich geförderte AMA-Werbung beim Konsumenten der Eindruck erweckt wurde, dass österreichische Produkte wegen ihrer Herkunft von höherer Qualität wären als die vergleichbaren Produkte aus anderen EU-Ländern. Die Dienststellen der Kommission prüfen z.Z., ob die Verkaufsförderung der AMA mit der Gemeinschaftsgesetzgebung vereinbar ist. ... Meine Dienststellen werden die in Ihrem Schreiben enthaltenen Informationen prüfen und, falls notwendig, bei den österreichischen Behörden zusätzliche Auskünfte einholen. Selbstverständlich werden wir Sie über den Fortgang der Angelegenheit auf dem Laufenden halten...

Mit freundlichen Grüßen
M.SILVA RODRIGUEZ
Genraldirektor"

Zu diesen beiden Verfahren hat der TS-DV seither keine weiteren Mitteilungen von der EU-Kommission erhalten. Laut Zeitungsmeldungen wird, um wegen der "Diskriminierung von Produkten aus EU-Staaten in Österreich" nicht verurteilt zu werden, das Austria-Gütesiegel "nunmehr von einer privaten Organisation vergeben" (OÖN vom 21. Juli 2004 S.9).

Sobald der Schutz der Tiere in der EU-Verfassung festgeschrieben ist und die Rechte der Tiere mit Hilfe der Ombudsmänner in Österreich einklagbar sind, werden wir noch effektiver dafür sorgen, daß solche haarsträubenden Tierquälereien wie der Singvogelfang bzw. die Quälereien in den Tierfabriken und Schlachthäusern bei Gericht verurteilt und abgestellt werden.

Dr. Friedrich Landa, oö Tierschutz-Dachverband

 

Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email: office@animal-spirit.at
Web: www.animal-spirit.at
Spendenkonto: PSK 75.694.953

| Copyright 2004 Animal Spirit |