
03. 08. 2004 - Klage
gegen die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshofwegen
Singvogelfang im Oö. Salzkammergut
Im Juli 1999 hat der "Dachverband der
Oö. Tierschutzorganisationen" bei der Europäischen Kommission in
Brüssel eine "Beschwerde wegen Verletzung der
EU-Vogelschutzrichtlinie" eingebracht. Nun hat die EU-Kommission
beschlossen "wegen unkorrekter bzw. unvollständiger
Umsetzung" gegen die Republik Österreich Klage beim Europäischen
Gerichtshof einzureichen.
In einem Schreiben vom 15. Juli aus Brüssel teilt die
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Direktion A -
Kommunikation und Bevölkerungsschutz ENV.A.2 - Implementierung des
Gemeinschaftsrechts durch den Abteilungsleiter mit:
"Betreff: Ihre Beschwerde Nr. 99/4836
Sehr geehrter Herr Dr. Landa,
zu der von Ihnen an die Kommission gerichteten
Beschwerde Nr. 99/4836 gegen die Republik Österreich betreffend
Waldvogelfang im Salzkammergut (OÖ), kann ich Ihnen mitteilen, dass die
Kommission am 7. Juli 2004 beschlossen hat, im Verfahren 99/2173, dem
Ihre Beschwerde zugeordnet ist, wegen inkorrekter bzw. unvollständiger
Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) Klage gegen
die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.
Über die Entscheidung im Verfahren vor dem Gerichtshof
werden wir Sie unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Georges KREMLIS"
Da die oberösterreichischen Landespolitiker von sich
aus nicht fähig sind, die völlig unzeitgemäße Tierquälerei des
Singvogelfanges im Salzkammergut zu verbieten, muß der Schutz der Tiere
nun mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofes durchgesetzt werden.
Bei der EU-Kommission sind noch zwei weitere Verfahren anhängig, die
vom oö. Tierschutz-Dachverband angestrebt worden waren:
EU-Vertragsverletzungsverfahren Nutztierhaltung
und Schlachtung
Das Generalsekretariat der EUROPÄISCHEN KOMMISSION hat
dem Tierschutz-Dachverband mitgeteilt, daß die Beschwerde wegen der Mißstände
in der Nutztierhaltung und bei der Schlachtung von den Dienststellen der
Kommission auf der Grundlage des einschlägigen Gemeinschaftsrechtes
unter dem Aktenzeichen 2002/5136, SG(2002) A/9192/2 geprüft und
der "Dachverband der oö Tierschutzorganisationen" vom
Ergebnis dieser Prüfung und vom Ablauf eines etwaigen
Vertragsverletzungsverfahrens unmittelbar unterrichtet wird.
EU-Kommission ermittelt gegen AMA wegen "Güte"siegel
In einem Schreiben vom 23.12.2002 hat der
Tierschutz-Dachverband die Europäische Kommission ersucht zu prüfen,
ob AMA-"Güte"siegel und "Bauernhofgarantie" gegen
das Gemeinschaftsrecht verstoßen. (Siehe www.tierschutz.cc
unter: Dachverband, Aussendungen: 3. 12. 2002: AMA-"Güte"siegel
soll von EU verboten werden).
Vier Monate später hat die EUROPÄISCHE KOMMISSION,
Generaldirektion Landwirtschaft, Direktion H. Wirtschaftsgesetzgebung für
die Landwirtschaft, H.2.Wettbewerbsbedingungen auf die "Beschwerde
wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts; AMA-Gütesiegel" mit
einem Schreiben 13.MAR2003 AGR 07722 reagiert und Dr. Friedrich Landa
vom Tierschutz-Dachverband mitgeteilt, es werde ermittelt, inwieweit
"das AMA-Gütesiegel nur für Produkte vergeben werden kann, die
aus Österreich stammen, und damit Qualität und Herkunft auf eine Weise
verknüpft, die gegen das Gemeinschaftsrecht" verstößt und
untersucht, "ob durch die staatlich geförderte AMA-Werbung beim
Konsumenten der Eindruck erweckt wurde, dass österreichische Produkte
wegen ihrer Herkunft von höherer Qualität wären als die
vergleichbaren Produkte aus anderen EU-Ländern. Die Dienststellen der
Kommission prüfen z.Z., ob die Verkaufsförderung der AMA mit der
Gemeinschaftsgesetzgebung vereinbar ist. ... Meine Dienststellen werden
die in Ihrem Schreiben enthaltenen Informationen prüfen und, falls
notwendig, bei den österreichischen Behörden zusätzliche Auskünfte
einholen. Selbstverständlich werden wir Sie über den Fortgang der
Angelegenheit auf dem Laufenden halten...
Mit freundlichen Grüßen
M.SILVA RODRIGUEZ
Genraldirektor"
Zu diesen beiden Verfahren hat der TS-DV seither keine
weiteren Mitteilungen von der EU-Kommission erhalten. Laut
Zeitungsmeldungen wird, um wegen der "Diskriminierung von
Produkten aus EU-Staaten in Österreich" nicht verurteilt zu
werden, das Austria-Gütesiegel "nunmehr von einer privaten
Organisation vergeben" (OÖN vom 21. Juli 2004 S.9).
Sobald der Schutz der Tiere in der EU-Verfassung
festgeschrieben ist und die Rechte der Tiere mit Hilfe der Ombudsmänner
in Österreich einklagbar sind, werden wir noch effektiver dafür
sorgen, daß solche haarsträubenden Tierquälereien wie der
Singvogelfang bzw. die Quälereien in den Tierfabriken und Schlachthäusern
bei Gericht verurteilt und abgestellt werden.
Dr. Friedrich Landa, oö Tierschutz-Dachverband
Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
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