
05. 10. 2005 - NÖ Landesrat Plank für Aufnahme von militärischen
Waffen ins Jagdgesetz noch Ende Oktober!
Die von "unseren" Politikern protegierte
Jäger-Mafia läßt sich jetzt wieder mal was Neues einfallen: Kriegsgerät
zur "Bekämpfung" des Wildes in unseren Wäldern. Übrigens, wer es noch
nicht weiß: Jagd (und Fischerei) sind dezidiert vom neuen
Tierschutzgesetz ausgenommen. Jäger haben in unserem Land de facto
Narrenfreiheit und den Segen von Politik und Kirche...
www.orf.at
Jagdgesetz
Wildschweinjagd im Scheinwerferlicht
Immer mehr Bauern klagen über Schäden durch die Wildschweine. Sie
fordern, dass die Wildschweine in der Nacht, also wenn sie aktiv sind,
im Scheinwerferlicht gejagt werden dürfen.
Mit Scheinwerfern oder Nachtzielgeräten
Mit Scheinwerfern am Hochstand und Infrarotzielgeräten auf den
Gewehren soll auf die Wildschweine Jagd gemacht werden können.
Beide Methoden sind bisher im Landesjagdgesetz verboten, und beide
sollen nach den Vorstellungen von Bauernvertretern erlaubt werden.
Nur so könne die Zahl der Wildschweine
verringert werden und damit auch die Schäden, die sie anrichten. Der
stellvertretende Landesjägermeister Erhard Brandstetter zeigt sich aber
nur bei der Verwendung von Schweinwerfer kompromissbereit, nicht
aber bei den Nachtzielgeräten.
Keine militärischen Waffen
"Von Seiten der Jägerschaft sind wir absolut gegen die militärischen
Waffen, das heißt, gegen die Nachtsicht -und Nachtzielgeräte", sagt
Brandstetter. Der zuständige Landesrat Josef Plank (ÖVP) hingegen ist
dem Einsatz von Nachtzielgeräten nicht abgeneigt.
Test mit wissenschaftlicher Begleitung
"Ich kann mir vorstellen, so etwas zeitlich befristet, möglicherweise
durch wissenschaftliche Begleitung, in den größten Schadensgebieten
einmal abzutesten, und dann zu entscheiden, ob es sich bewährt oder auch
nicht", so Agrar-Landesrat Josef Plank (ÖVP).
Rascher Kompromiss angestrebt
Plank will einen raschen Kompromiss und bereits Ende Oktober eine
Änderung des Jagdgesetzes im Landtag, damit die Jagd auf die Schweine
verstärkt werden kann.
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